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Den GdB-Antrag vorbereiten
Welche gesundheitlichen Einschränkungen anzugeben sind, was im Befund stehen sollte und wie du deinen Bescheid prüfst.
Es zählt, wie sich Gesundheitsprobleme im Leben auswirken.
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt längerfristige Einschränkungen der Teilhabe. Gemeint ist etwa, wie gut du dich bewegen, verständigen, versorgen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kannst. Es geht nicht nur um deine Arbeitsfähigkeit.
Gib alle bestehenden Erkrankungen und längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen an – auch wenn du eine davon für weniger wichtig hältst. Beschreibe, wie sie sich zusammen auswirken. Einzelbewertungen werden nicht addiert.
Ein Beispiel
Wer zugleich schlecht hört und starke Schmerzen hat, kann ein Gespräch möglicherweise nur mit Hörhilfe und häufigen Pausen führen. Der Antrag sollte beide Einschränkungen und ihren gemeinsamen Einfluss erklären.
Ab GdB 50 besteht Schwerbehinderung. Bei GdB 30 oder 40 kann unter arbeitsbezogenen Voraussetzungen eine Gleichstellung durch die Arbeitsagentur infrage kommen. GdB, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind unterschiedliche Bewertungen.
So bereitest du den ersten Antrag vor.
- Offizielles Formular finden: Suche nach „GdB Erstantrag“ und deinem Bundesland. Nutze das offizielle Landesportal. Alternativ nennt die Stadt- oder Kreisverwaltung die zuständige Stelle.
- Gesundheit vollständig erfassen: Erkrankungen, Beginn, behandelnde Praxen und vorhandene Befunde aufführen. Noch ungeklärte Beschwerden als solche benennen.
- Auswirkungen beschreiben: Bewegung, Haushalt, Selbstversorgung, Kontakte, Orientierung und Belastbarkeit. Je Beispiel: Wie oft? Wie lange? Welche Hilfe? Was bleibt danach liegen?
- Befunde zuordnen: Arztbriefe und Berichte sollen nicht nur Diagnosen nennen, sondern Einschränkungen, Verlauf, Behandlung und weiter bestehenden Hilfebedarf.
- Einreichung sichern: Formular vollständig ausfüllen, erforderliche Unterschriften und Einwilligungen beachten. Kopie und Eingangsbestätigung aufbewahren.
Wie du den Bericht mit deiner Ärztin oder deinem Arzt vorbereitest
Die Feststellung bezieht sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Antrags. Eine frühere Feststellung muss ausdrücklich beantragt und ein besonderes Interesse daran begründet werden.
Den Bescheid verstehen und auf Fehler prüfen.
- Wurden alle wesentlichen Einschränkungen und ihr Zusammenwirken berücksichtigt?
- Passen Beginn und gegebenenfalls Befristung zur gesundheitlichen Entwicklung?
- Sind zusätzliche Voraussetzungen für Merkzeichen berücksichtigt, etwa bei erheblich eingeschränkter Mobilität?
Wenn du widersprechen möchtest, lies die Rechtsbehelfsbelehrung: Sie nennt Frist, Empfänger und zulässige Form. Im Inland beträgt die Frist bei ordnungsgemäßer Belehrung regelmäßig einen Monat. Eine einfache E-Mail reicht regelmäßig nicht. Die Begründung kann nachgereicht werden; die Frist für den Widerspruch selbst läuft dadurch nicht länger.
Wenn nicht erkennbar ist, was bewertet wurde
Bitte um Akteneinsicht einschließlich der medizinischen Bewertungsgrundlagen. So lässt sich erkennen, ob Befunde fehlen oder Auswirkungen anders eingeschätzt wurden. Besprich konkrete Lücken mit der Praxis oder einer Beratungsstelle.
Bei einem späteren Neufeststellungsantrag wird die Situation erneut bewertet; dabei kann der GdB auch sinken. Vor einem solchen Antrag lohnt sich eine Beratung.
Weiterführende Informationen
Wenn du genauer nachlesen möchtest: Die PDFs enthalten ergänzende Quellen. Hier findest du wichtige gesetzliche Grundlagen.
Informationsstand: 7. September 2026.
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